Elektro Kontrollen in der Zentralschweiz — sicher, dokumentiert, unkompliziert

Elektrokontrollen für Privatpersonen und Hausverwaltungen. Termingerecht, vollständig dokumentiert und zu transparenten Preisen.

Dienstleistungen - Elektrokontrollen

Was wir für Sie übernehmen

Eine Elektrokontrolle ist gesetzliche Pflicht und gleichzeitig ein konkreter Beitrag zur Sicherheit von Personen und Gebäuden. ESP Hotz GmbH führt alle Arten von Kontrollen durch: periodische Kontrollen gemäss Aufforderung Ihres Energieversorgers, Abnahmekontrollen nach Umbauten sowie Stichprobenkontrollen.

Dazu kommen unabhängige Expertisen und eine umfassende Beratung zu Ihrer elektrischen Installation. Unsere Erfahrung umfasst Ein- und Mehrfamilienhäuser, Arztpraxen, landwirtschaftliche Anlagen, Industriebetriebe, Tankstellen, Schulanlagen, Skilifte und Sesselbahnen sowie Wasserpumpwerke.

Das dürfen Sie erwarten:

Fachmann der ESP Hotz GmbH bei der sorgfältigen Durchführung und Dokumentation von Elektro Kontrollen

Was nach der Kontrolle passiert

Jede Elektrokontrolle schliesst mit einer vollständigen Dokumentation ab: dem Sicherheitsnachweis (SiNa) und dem Mess- und Prüfprotokoll (MPP). Beides übermitteln wir direkt an Ihren Energieversorger. Sie erhalten zusätzlich eine Kopie und wissen danach genau, in welchem Zustand sich Ihre elektrische Installation befindet.

FAQ

Häufige Fragen zur Elektrokontrolle

Der Sicherheitsnachweis ist das offizielle Dokument, das bestätigt, dass Ihre elektrischen Installationen den Sicherheitsanforderungen entsprechen und allfällige Mängel behoben sind. Inhalt und Format sind schweizweit einheitlich und in der NIV geregelt. Pro Zählerstromkreis wird ein separater Sicherheitsnachweis ausgestellt.

Das Mess- und Prüfprotokoll dokumentiert alle Messwerte, die während der Elektrokontrolle erfasst werden. Anhand dieser Werte wird der Zustand der elektrischen Installation beurteilt. Das MPP ist Bestandteil des Sicherheitsnachweises und damit ein Pflichtdokument.

Nur Unternehmen und Fachleute mit einer gültigen Kontrollbewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) sind berechtigt. Sie müssen unabhängig sein – das heisst, sie dürfen nicht an der Planung, Erstellung oder Änderung der geprüften Installation beteiligt gewesen sein. Das Verzeichnis der zugelassenen Kontrollorgane ist unter esti.admin.ch einsehbar.

ESP Hotz GmbH verfügt über die Kontrollbewilligung K-03674-7

Fachleute von Elektroinstallationsunternehmen mit einer ESTI-Installationsbewilligung. Auch Firmen, die bereits an der Liegenschaft gearbeitet haben, sind dazu berechtigt.

Wichtig: Die Eingabefrist bezieht sich nicht auf den Zeitpunkt der Kontrolle, sondern auf den Eingang des Sicherheitsnachweises bei Ihrer Netzbetreiberin. Rasch handeln lohnt sich.

Die Eigentümerschaft der elektrischen Installation trägt die Kosten sowohl für die Kontrolle als auch für allfällige Mängelbehebungen. Sie ist gesetzlich für die Sicherheit ihrer Anlage verantwortlich.

Bewahren Sie das Dokument sorgfältig auf, da es im Schadenfall wichtig ist. ESP Hotz GmbH legt eine Kopie ab und übermittelt den Sicherheitsnachweis direkt an Ihren Energieversorger.

Die Kontrollperiode richtet sich nach der Nutzung der Liegenschaft:

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit Ihrer Netzbetreiberin auf. Im Normalfall kann die Frist um sechs Monate verlängert werden. Ist die Installation direkt von einem Umbau oder Abbruch betroffen, ist eine Verlängerung um 
bis zu zwölf Monate möglich. ESP Hotz GmbH unterstützt Sie bei dieser Kommunikation, wenn gewünscht.

Wird eine Liegenschaft mit einer Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren veräussert und liegt die letzte Kontrolle mehr als fünf Jahre zurück, ist eine unabhängige Installationskontrolle Pflicht. Eine Kopie des Sicherheitsnachweises ist dem Energieversorger einzureichen.

Nach zweimaliger Mahnung durch den Energieversorger wird die Angelegenheit an das ESTI übergeben. Es folgen eine erneute Erinnerung, eine Busse sowie eine Verfügung mit Kostenfolge. Ab diesem Zeitpunkt läuft die gesamte Korrespondenz über das ESTI.

Nicht zwingend. Mit einer rechtzeitigen Information über das Sanierungsvorhaben kann die Eingabefrist in vielen Fällen angepasst werden. Nach Abschluss der Arbeiten führt der Elektroinstallateur eine Schlusskontrolle durch und dokumentiert die Ergebnisse im Sicherheitsnachweis.

Bei Anlagen mit einer Kontrollperiode unter 20 Jahren ist zusätzlich eine unabhängige Abnahmekontrolle innerhalb von sechs Monaten Pflicht.

Referenzen

Kundenstimmen

Zahlreiche Kunden setzen auf unsere Erfahrung und Präzision.