Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

ESP-Hotz GmbH, Chalchrain 15, 6315 Oberägeri ZG

ESP-Hotz GmbH, Handelsregistereintrag CHE-406.044.535
Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) Kontrollbewilligung für Betriebe / K-03674-6

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB sind auf alle Leistungen und Lieferungen der ESP-Hotz GmbH anwendbar. Anderslautende Bedingungen von Kunden haben keine Gültigkeit.
1.2 Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

  1. Angebot, Offerten, Preise

2.1 Preislisten und Prospekte enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise.
2.2 Telefonische Auskünfte haben keine längerfristige Gültigkeit, sofern es sich nicht eindeutig um Offerten mit bestimmtem Gültigkeitstermin handelt.
2.3 Alle Offerten verstehen sich als Richtpreise in Schweizer Franken exklusive gesetzliche Mehrwertsteuer. Ab einem Kontrollaufwand von einer Stunde wird für jede weitere angebrochene halbe Stunde ein Mehraufwand von 0.5 h erhoben. Bei nicht vorhersehbarem Mehraufwand behält sich die ESP-Hotz GmbH das Recht vor, den vereinbarten Preis anzupassen. Der Kunde wird darüber rechtzeitig informiert.
2.4 Schriftliche Angebote und Offerten sind ab Datum der Erstellung jeweils 60 Tage gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2.5 Änderungen in Angeboten und Offerten bewirken eine Preiskorrektur und können zu zeitlichen Verzögerungen führen.
2.6 Auf allen Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
2.7 Die ESP-Hotz GmbH setzt die Preise jährlich fest. Diese können von ihr jederzeit geändert werden.

  1. Kontrollbericht

3.1 Werden bei der Elektrokontrolle Mängel festgestellt, erhält der Anlageeigentümer einen Kontrollbericht. Diese Leistung ist in den Pauschalpreisen und im Stundenansatz integriert.

  1. Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft

4.1 Individuelle Anlagen wie Gewerbe, Industrie, Landwirtschaft, öffentliche Hand etc. werden nach Aufwand verrechnet.

  1. Zuschläge

5.1 Bei Arbeiten ausserhalb der normalen Arbeitszeiten werden Zuschläge gemäss Gesamtarbeitsvertrag in Rechnung gestellt (gilt auch bei Offerten).
5.2 Weitere Zuschläge wie Fahrspesen, Spesen allgemein und weitere Kosten werden separat ausgewiesen. Diese werden nach dem Preisblatt verrechnet. In den Pauschalpreisen sind sämtliche Kosten enthalten.

  1. Zahlungskonditionen

6.1 Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innert 30 Tagen bzw. bis zum auf der Rechnung angegebenen Fristdatum zu bezahlen.

  1. Mahnspesen

7.1 Bei Zahlungsverzug fallen zusätzlich folgende Kosten an:

Erster Kontoauszug: keine Kosten
1. Mahnung: CHF 20.- inkl. Mehrwertsteuer
2. Mahnung: CHF 50.- inkl. Mehrwertsteuer
3. Mahnung / Letzte Mahnung CHF 50.- inkl. Mehrwertsteuer
Betreibung nach Aufwand

7.2 Bei Doppelzahlung einer Rechnung erlauben wir uns mind. 10% des Rechnugnsbetrags als Aufwandsentschädigung einzufordern.

  1. Terminverschiebungen

8.1 Terminverschiebungen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus bekannt gegeben werden. Nicht bekanntgegebene Terminverschiebungen werden verrechnet.
8.2 Bei Schulungen und Kursen gilt eine Abmeldungsfrist bis 3 Tage vor dem Termin. Bei späteren Abmeldungen werden die vollen Kurskosten verrechnet.

  1. Mitwirkung Auftraggeber / Kunde / Mieter

9.1 Der ESP-Hotz GmbH und ihrem Personal ist zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben der Zutritt zu allen mit elektrischen Anlagen versehenen Räumen zur vereinbarten Zeit zu gewähren und soweit notwendig eine Begleitperson zur Verfügung zu stellen. Bei Abwesenheit des Kunden ohne Rückmeldung werden die dadurch entstandenen Kosten/Zeit zusätzlich in Rechnung gestellt.

  1. Haftung

10.1 Die ESP-Hotz GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Ordnung. Sie haftet jedoch nur für Schäden, welche grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Von der Haftung ausgeschlossen sind Vermögensschäden wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, entgangener Gewinn sowie andere mittelbare und unmittelbare Schäden. Wir empfehlen Ihnen, empfindliche Geräte vor der Kontrolle vom Netz zu trennen. Für Schadenfälle auf Grund des Stromunterbruches wird keine Haftung übernommen. Während der Elektrokontrolle werden einzelne Endstromkreise oder die gesamte Elektroinstallation vom Netz getrennt. In dieser Zeit sind alle elektrischen Verbraucher wie Lift, Garagentor, Lüftungsanlagen, Küchengeräte, Computer, Telefone, Alarm- und Brandmeldeanlagen sowie Heizungen ausgeschaltet. Nach der Elektrokontrolle müssen alle Elektrogeräte auf die einwandfreie Funktion überprüft werden.

  1. Kundendaten

11.1 Beim Umgang mit Daten hält sich die ESP-Hotz GmbH an die geltende Gesetzgebung, insbesondere an das Datenschutzrecht. Die ESP-Hotz GmbH speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.

  1. Änderungen

12.1 Die ESP-Hotz GmbH ist berechtigt, die AGB jederzeit ganz oder teilweise zu ändern oder zu ergänzen.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Der Vertrag untersteht dem schweizerischen Obligationenrecht.
13.2 Der Kunde anerkennt mit Abschluss des Vertrages den Sitz der ESP-Hotz GmbH als ausschliesslichen Gerichtsstand.

 

 

 

ESP-Hotz GmbH, Oberägeri, 01.08.2023