FAQ

Häufig gestellte Fragen:

Warum muss ich eine Elektrokontrolle durchführen lassen?

In der Schweiz ist die Elektrokontrolle keine Schikane, sondern eine gesetzliche Pflicht mit einem klaren Ziel: Vermeidung von Unfällen und Bränden. Strom ist unsichtbar, und Fehler in der Installation (wie spröde Isolierungen, überlastete Leitungen oder versagende Schutzschalter) werden oft erst bemerkt, wenn es zu spät ist.

Hier sind die drei Hauptgründe, warum die Kontrolle für Sie als Eigentümer unverzichtbar ist:

1. Gesetzliche Pflicht (NIV)

Gemäss der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) ist jeder Eigentümer einer elektrischen Anlage dafür verantwortlich, dass diese jederzeit den Sicherheitsanforderungen entspricht. Das Gesetz schreibt vor, dass die Installationen in festgelegten Intervallen durch ein unabhängiges Organ geprüft werden müssen.

2. Schutz von Leben und Eigentum

Elektrische Defekte gehören zu den häufigsten Brandursachen in der Schweiz. Bei der Kontrolle werden Schwachstellen aufgedeckt, bevor sie gefährlich werden:

  • Brandschutz: Lockere Klemmen oder überlastete Kabel können Hitze entwickeln und Brände auslösen.

  • Personenschutz: Ein korrekt funktionierender FI-Schalter (RCD) rettet Leben, indem er den Strom bei einem Fehler (z. B. Defekt an der Kaffeemaschine) in Millisekunden abschaltet.

  • Erdung: Es wird geprüft, ob Fehlströme sicher in die Erde abgeleitet werden.

3. Absicherung im Schadensfall (Versicherung)

Im Falle eines Brandes oder eines Elektrounfalls verlangen Versicherungen (Gebäudeversicherung oder Haftpflicht) den gültigen Sicherheitsnachweis (SiNa).

  • Können Sie diesen nicht vorweisen, gilt dies als Verletzung der Unterhaltspflicht.

  • Die Folge: Die Versicherung kann die Leistungen massiv kürzen oder Regress auf Sie nehmen. Mit dem SiNa beweisen Sie, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Was ist ein Sicherheitsnachweis?

Ein Sicherheitsnachweis (SiNa) ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass eine elektrische Installation den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht und ohne Gefahr für Personen oder Sachen betrieben werden kann.

Besonders in der Schweiz (gemäß NIV – Niederspannungs-Installationsverordnung) ist er das zentrale Dokument für jeden Gebäudeeigentümer.

Wen kann ich mit der Kontrolle beauftragen?

In der Schweiz ist klar geregelt, wer eine Elektrokontrolle durchführen darf. Das Ziel ist die Unabhängigkeit, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

Wer darf die Kontrolle NICHT durchführen?
  • Ihr Haus-Elektriker: Die Person oder Firma, die die Installationen ausgeführt oder repariert hat, darf die periodische Kontrolle nicht selbst durchführen (Ausnahme: die interne Schlusskontrolle direkt nach dem Bau).

  • Personen ohne Bewilligung: Ein einfacher Elektroinstallateur EFZ ohne zusätzliche Weiterbildung zum Sicherheitsberater oder Projektleiter mit Kontrollbewilligung darf keinen rechtlich bindenden Sicherheitsnachweis (SiNa) ausstellen.

Zusammenfassung des Ablaufs:
  1. Sie erhalten ein Aufforderungsschreiben von Ihrer Netzbetreiberin.
  2. Sie wählen ein unabhängiges Kontrollorgan aus der ESTI-Liste.
  3. Der Kontrolleur führt die Prüfung durch.
  4. Bei Mängelfreiheit: Sie erhalten den Sicherheitsnachweis (SiNa).
  5. Bei Mängeln: Sie müssen einen Elektroinstallateur mit der Behebung beauftragen. Erst danach stellt der Kontrolleur den SiNa aus.
Wie gehe ich vor, wenn ich die Eingabefristt nicht einhalten kann?

Wenn Sie feststellen, dass Sie die von der Netzbetreiberin (EW) gesetzte Frist für den Sicherheitsnachweis (SiNa) nicht einhalten können, ist das kein Grund zur Panik – aber Sie sollten proaktiv handeln. Ignorieren führt im schlimmsten Fall zu kostenpflichtigen Mahnungen oder einer Ersatzvornahme durch das Starkstrominspektorat (ESTI).

So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

1. Fristerstreckung beantragen

Die Netzbetreiberinnen sind in der Regel kulant, sofern man sich vor Ablauf der Frist meldet.

  • Kontaktieren Sie das Elektrizitätswerk: Rufen Sie bei der zuständigen Netzbetreiberin an oder schreiben Sie eine E-Mail (die Kontaktdaten stehen auf dem Aufforderungsschreiben).

  • Begründung angeben: Oft reichen einfache Gründe wie «Verzögerungen bei der Terminfindung mit dem Kontrolleur», «bevorstehender Umbau» oder «Abwesenheit».

  • Dauer: Meist wird eine Verlängerung von 3 bis 6 Monaten problemlos gewährt.

2. Den Kontrolleur bereits beauftragen

Es wirkt Wunder, wenn Sie der Netzbetreiberin bereits sagen können: «Ich habe die Firma [Name] bereits mit der Kontrolle beauftragt, der Termin findet am [Datum] statt.» * Sobald ein Kontrollauftrag vorliegt, vermerkt das EW dies in ihrem System und stellt die Mahnläufe meist ein.

3. Sonderfall: Behebung von Mängeln

Falls die Kontrolle schon stattgefunden hat, aber die Mängelbehebung durch den Elektriker länger dauert:

  • Informieren Sie den Kontrolleur. Dieser kann beim Netzbetreiber eine Fristverlängerung für das Einreichen des definitiven SiNa beantragen, da die Kontrolle technisch gesehen bereits «läuft».

4. Was passiert, wenn man die Frist verstreichen lässt?

Wenn Sie gar nicht reagieren, folgt ein standardisierter Prozess:

  1. Mahnung: Eine freundliche Erinnerung (oft noch kostenlos).
  2. Eingeschriebene Mahnung: Hier fallen meist bereits Gebühren an (ca. 50 bis 100 CHF).
  3. Übergabe ans ESTI: Wenn auch die letzte Frist verstreicht, übergibt das EW den Fall an das Eidgenössische Starkstrominspektorat. Ab hier wird es teuer, da das ESTI die Kontrolle amtlich verfügt und hohe Verwaltungsgebühren erhebt.
Wie läuft eine periodische Kontrolle ab?
  • Aufnahme der Sicherungen in Ihrer Elektroverteilung
  • Kontrolle der Durchgängigkeit der Schutzleiter bei allen Steckdosen und metallischen (Backofen udg.) Geräten mit allgemeiner Sichtkontrolle der Installation (defekte Abdeckungen etc.)
  • Isolationsmessung der Leitungen (Messung bei der Zähleranlage mit Unterbruch der Netzzuleitung (je nach grösse des Objektes ca. 5-30 Minuten)) zur Beurteilung der Leitungen (Verhinderung von Bränden, Kurzschlüssen und Kriechströmen / Ableitströmen)
  • Kurzschlussstrommessung zur Beurteilung der Auslösezeiten der einzelnen Sicherungen
  • Auslösestrommessung von allfälligen Fehlerstromschutzschaltern (FI / RCD) mit jeweils kurzen Unterbrüchen (ca. 1-2 Minuten)
  • Besprechung von allfälligen Mängeln vor Ort mit Lösungssuche / Beratung / Informationen
  • Im Nachgang; Versand von allfälligen Mängeln an den gewünschten Elektroinstallateur mit Kopie an Eigentümer
  • Versand von Sicherheitsnachweisen an Eigentümer sowie ans EW sofern keine Mängel bzw. nach Mängelbehebung
Wer bezahlt die Elektrokontrolle?

In der Schweiz ist die Antwort gesetzlich klar geregelt: Der Eigentümer der elektrischen Anlage ist für die Kontrolle und die Kosten verantwortlich.

Das basiert auf der NIV (Niederspannungs-Installationsverordnung). Je nach Situation (Miete, Verkauf, Gewerbe) gibt es jedoch Details zu beachten:

1. Im Normalfall: Der Eigentümer

Ob Einfamilienhaus, Stockwerkeigentum oder Mehrfamilienhaus – die Kosten für die periodische Kontrolle und den Sicherheitsnachweis (SiNa) trägt derjenige, dem das Gebäude gehört.

  • Bei Stockwerkeigentum: Jeder Eigentümer bezahlt die Kontrolle für seine Wohnung selbst. Die Kontrolle der „allgemeinen Teile“ (Treppenhaus, Lift, Tiefgarage) wird über die Nebenkosten der Eigentümergemeinschaft abgerechnet.

2. Bei Mietverhältnissen: Der Vermieter

Die Elektrokontrolle gehört zum Unterhalt der Liegenschaft. Daher darf der Vermieter die Kosten für die periodische Kontrolle nicht als Nebenkosten auf die Mieter abwälzen. Sie ist im Mietzins enthalten.

  • Ausnahme: Wenn ein gewerblicher Mieter spezifische Einbauten vorgenommen hat, die nur seinen Betrieb betreffen, kann im Mietvertrag vereinbart sein, dass er diese speziellen Kontrollen selbst zahlt.

3. Bei Hausverkauf / Handänderung

Dies ist ein häufiger Streitpunkt. Grundsätzlich gilt: Wenn die letzte Kontrolle mehr als 5 Jahre zurückliegt, muss beim Verkauf ein neuer SiNa erstellt werden.

  • Üblich ist: Der Verkäufer trägt die Kosten, um ein mängelfreies Objekt zu übergeben.

  • Verhandlungssache: Im Kaufvertrag kann jedoch vereinbart werden, dass der Käufer die Kontrolle übernimmt (oft verbunden mit einer Preisreduktion, falls Mängel erwartet werden).

4. Wer zahlt die Mängelbehebung?

Hier wird es oft teurer als bei der eigentlichen Kontrolle:

  • Die Kosten für den Elektroinstallateur, der die bei der Kontrolle gefundenen Mängel behebt, trägt ebenfalls der Eigentümer.

  • Erst wenn die Mängel behoben sind, stellt das Kontrollorgan den endgültigen Sicherheitsnachweis aus.

Was mache ich mit dem Sicherheitsnachweis?

Der Sicherheitsnachweis (SiNa) ist ein wichtiges Dokument, das Sie nicht einfach nur abheften sollten. In der Schweiz ist der Umgang damit klar geregelt, da er Ihre gesetzliche Bestätigung für eine sichere Elektroinstallation ist.

Hier ist der Fahrplan, was Sie mit dem Dokument tun müssen:

1. Kopie an den Netzbetreiber senden (Wichtigster Schritt)

Sobald die Kontrolle abgeschlossen ist und Sie den SiNa erhalten haben, muss eine Kopie an Ihr zuständiges Elektrizitätswerk (Netzbetreiberin) geschickt werden.

  • Wer macht das? Oft übernimmt das unabhängige Kontrollorgan diesen Service für Sie und sendet das Dokument direkt an das EW.

  • Ihre Pflicht: Vergewissern Sie sich, dass dies geschehen ist. Erst wenn das EW den SiNa im System registriert hat, gilt die gesetzliche Aufforderung zur Kontrolle als erfüllt und die Mahnläufe werden gestoppt.

2. Das Original sicher aufbewahren

Sie sind als Eigentümer gesetzlich verpflichtet, den Sicherheitsnachweis während der gesamten Dauer der Kontrollperiode aufzubewahren (also je nach Gebäude 5, 10 oder 20 Jahre).

  • Warum? Bei einer Stichprobe durch das Starkstrominspektorat (ESTI) oder im Falle eines Brandes müssen Sie das Dokument vorweisen können.

  • Tipp: Scannen Sie das Dokument ein und bewahren Sie es zusätzlich digital auf.

  • Eine Kopie ist bei der Netzbetreiberin bzw. bei Ihrem Kontrolleur ebenfalls vorhanden. 

3. Bei Hausverkauf übergeben

Wenn Sie Ihre Liegenschaft verkaufen, gehört der Sicherheitsnachweis zu den Hausunterlagen, die dem neuen Eigentümer übergeben werden müssen. Er ist ein Qualitätsmerkmal und beweist, dass die Elektroinstallationen zum Zeitpunkt der Prüfung sicher waren.

4. Versicherungsschutz gewährleisten

Im Falle eines elektrisch verursachten Schadens (z. B. Kabelbrand) wird Ihre Gebäudeversicherung nach dem Sicherheitsnachweis fragen. Haben Sie keinen gültigen SiNa, kann die Versicherung die Leistung kürzen oder Regress fordern, da Sie Ihrer Unterhaltspflicht nicht nachgekommen sind.

Wie oft findet die periodische Kontrolle statt?

In der Schweiz hängen die Kontrollintervalle für die periodische Elektrokontrolle primär von der Art des Gebäudes und dessen Nutzung ab. Je höher das potenzielle Risiko für Personen oder Sachwerte ist, desto häufiger muss kontrolliert werden.

Hier ist die offizielle Einteilung nach der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV):

Alle 1 bis 5 Jahre (Hohes Risiko)

  • 1 Jahr: Baustellen, Märkte, Zirkusse und explosionsgeschützte Zonen (Tankanlagen etc.).

  • 5 Jahre: Öffentlich zugängliche Räume mit vielen Personen oder hohem Risiko.

    • Kinos, Theater, Schulen, Spitäler, Altersheime.

    • Warenhäuser und grosse Bürogebäude.

    • Gastronomie (Restaurants & Hotels).

    • Industriebetriebe und Labore.

Alle 10 Jahre (Mittleres Risiko)

  • Gewerbebetriebe und Werkstätten.

  • Landwirtschaftliche Betriebe (Stallungen, Scheunen).

  • Büroräumlichkeiten (kleinerer Art).

  • Kirchen und Vereinslokale.

Alle 20 Jahre (Standard / Niedriges Risiko)

  • Private Wohnbauten: Einfamilienhäuser und Wohnungen.

  • Allgemeine Teile von Mehrfamilienhäusern (Treppenhäuser, Keller).


Wichtige Sonderregelung: Hausverkauf

Unabhängig von den oben genannten Intervallen gibt es eine wichtige Regel beim Eigentümerwechsel (Handänderung):

  • Wenn das Haus oder die Wohnung verkauft wird und die letzte Kontrolle länger als 5 Jahre zurückliegt, muss eine neue Kontrolle durchgeführt werden.

  • Dies gilt auch für Wohnhäuser, die eigentlich einen 20-Jahres-Rhythmus haben.

Wer bestimmt den Zeitpunkt?

Sie müssen sich den Termin nicht selbst merken: Die Netzbetreiberin (Ihr Elektrizitätswerk) führt Buch darüber und schreibt Sie rechtzeitig (meist 6 Monate vor Ablauf der Frist) an, um den neuen Sicherheitsnachweis (SiNa) einzufordern.

Muss ich die Kontrolle bei einem geplanten Umbau auch durchführen lassen?

Das ist eine sehr berechtigte Frage, die oft für Verwirrung sorgt. Die kurze Antwort lautet: Es kommt auf den Zeitpunkt des Umbaus und die Art der Aufforderung an.

Hier ist das richtige Vorgehen, um unnötige Doppelkosten zu vermeiden:

1. Fall: Das Aufgebot kommt kurz VOR dem Umbau

Wenn Sie von der Netzbetreiberin (EW) zur periodischen Kontrolle aufgefordert werden, aber in den nächsten 6 bis 12 Monaten ohnehin eine Sanierung der Elektroinstallationen planen:

  • Nicht blind kontrollieren: Eine Kontrolle der „alten“ Anlage wäre kurz vor dem Umbau herausgeworfenes Geld, da die Installationen danach sowieso ersetzt werden.

  • Vorgehen: Kontaktieren Sie das EW. Erklären Sie, dass ein Umbau geplant ist und legen Sie (falls vorhanden) eine Kopie der Baubewilligung oder eine Offerte des Elektrikers bei. Das EW gewährt dann in der Regel eine Fristverlängerung, bis der Umbau abgeschlossen ist.

2. Fall: Kontrolle WÄHREND des Umbaus

Nach einem wesentlichen Umbau der Elektroinstallationen ist ohnehin eine Schlusskontrolle durch den Installateur und (je nach Objekt) eine Abnahmekontrolle durch ein unabhängiges Kontrollorgan gesetzlich vorgeschrieben.

  • Der dabei erstellte neue Sicherheitsnachweis (SiNa) ersetzt die periodische Kontrolle.

  • Die neue Kontrollperiode (z. B. 20 Jahre bei Wohnhäusern) beginnt dann ab dem Datum dieses neuen SiNa von vorne.

3. Fall: Nur kleine Renovierungen

Wenn Sie nur die Küche neu machen oder ein Zimmer renovieren, entbindet Sie das nicht von der periodischen Kontrolle für das gesamte restliche Gebäude.

  • Hier empfiehlt es sich, den Umbau abzuschließen und danach die periodische Kontrolle für das ganze Haus durchzuführen, damit alle Anlagenteile auf dem aktuellsten Stand dokumentiert sind.


Was Sie unbedingt vermeiden sollten:

Den Brief des Netzbetreibers einfach liegen zu lassen, weil Sie ja „sowieso bald umbauen“. Das EW weiß nichts von Ihren Plänen und wird den Mahnprozess einleiten. Die Kommunikation ist hier entscheidend.

Die PV-Anlage läuft seit 10 Jahren ohne Probleme. Warum ist eine Kontrolle trotzdem wichtig?

PV-Anlagen sind extremen Witterungen ausgesetzt. UV-Strahlung und Temperaturwechsel lassen Isolierungen spröde werden.

  • Sicherheit: Wir prüfen insbesondere die DC-Steckverbindungen und die Funktion des Wechselrichters.
  • Ertrag: Oft entdecken wir bei der Kontrolle auch defekte Bypass-Dioden oder Verschmutzungen, die den Ertrag mindern, ohne dass die Anlage eine Fehlermeldung zeigt.
Welche Unterlagen werden für die Kontrolle von Photovoltaikanlagen benötigt?

Für die Kontrolle einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) in der Schweiz benötigen Sie spezifische Dokumente, damit der Kontrolleur die Anlage effizient prüfen und den Sicherheitsnachweis (SiNa) korrekt ausstellen kann. Eine gute Vorbereitung spart Zeit und damit oft auch Kosten.

Folgende Unterlagen sollten Sie bereithalten:

1. Das Anlagenschema (Prinzipschema)

Dies ist das wichtigste Dokument. Es zeigt den technischen Aufbau der Anlage:

  • Verlauf der DC-Leitungen (Gleichstrom) vom Dach zum Wechselrichter.

  • Anbindung an das Hausnetz (AC-Seite).

  • Position von Trennstellen und Schutzeinrichtungen.

2. Der bestehende Sicherheitsnachweis (SiNa) der Hausinstallation

Der Kontrolleur muss wissen, wie die PV-Anlage in das bestehende System eingebunden ist. Ein aktueller SiNa des Hauses ist die Basis für die Erweiterung durch die Solaranlage.

3. Technische Datenblätter

Bereiten Sie die Datenblätter folgender Komponenten vor:

  • Solar-Module: Typ, Leistung und elektrische Kennwerte.

  • Wechselrichter: Genaue Modellbezeichnung und Zertifikate (besonders wichtig für die Konformität mit dem Netzbetreiber).

  • Speichersysteme: Falls eine Batterie vorhanden ist, werden auch hierfür die technischen Daten benötigt.

4. Strangplan (Stringplan)

Dieser Plan zeigt, welche Module auf dem Dach zu welchen Gruppen (Strings) zusammengeschaltet sind. Dies ist entscheidend für die Messung der Leerlaufspannung und des Kurzschlussstroms.

5. Installations- und Messprotokolle des Installateurs

Der Elektriker, der die Anlage gebaut hat, musste bereits eine Schlusskontrolle durchführen.

  • DC-Messprotokoll: Werte für Isolationswiderstand und Polarität der Module.

  • AC-Messprotokoll: Erdungsmessungen und Auslösezeiten der Schutzschalter.

6. Dachplan & Erdungsprotokoll

  • Ein Plan über die Anordnung der Module (hilfreich für die Sichtprüfung auf dem Dach).

  • Nachweis über die Einbindung der Unterkonstruktion in den Blitzschutz oder den Potenzialausgleich des Hauses.


Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Ohne Schema und Strangplan kann der Kontrolleur die Messwerte nicht verifizieren. Im schlimmsten Fall muss er zeitaufwendig nachforschen, wie die Kabel verlegt wurden, was die Kontrollkosten in die Höhe treibt.


Zusammenfassung:

Folgende Unterlagen werden für die Kontrolle benötigt:

  • Stringplan
  • Moduldatenblätter
  • Datenblätter der Modulbefestigung
  • Wechselrichterdatenblätter
  • bei einer periodischen Kontrolle -> bestehender Sicherheitsnachweis
  • bei einer Abnahmekontrolle -> Mess- und Prüfprotokoll der Schlusskontrolle
Was bedeutet NIV bzw. NIV Art. 14

NIV steht für die Niederspannungs-Installationsverordnung der Schweiz. Sie ist das „Grundgesetz“ für alles, was mit Strom im Haus zu tun hat. Sie regelt, wer elektrische Anlagen planen, erstellen, kontrollieren und instand halten darf.

Besonders wichtig für Firmen und Fachleute ist der NIV Art. 14, da er eine spezielle Form der Arbeitsbewilligung definiert.


Was regelt NIV Art. 14 genau?

Der Artikel 14 beschreibt die „Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen“.

Diese Bewilligung ist für Unternehmen gedacht, die auf ganz bestimmte technische Systeme spezialisiert sind, die zwar mit Strom funktionieren, aber keine klassischen Hausinstallationen sind. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Photovoltaikanlagen (PV): Montage und Anschluss von Solarsystemen.

  • Hebe- und Förderanlagen: Liftanlagen, Rolltreppen oder Krananlagen.

  • Spezielle Infrastrukturen: Alarmanlagen, Telekommunikationsanlagen oder komplexe Steuerungssysteme.

Was erlaubt die Bewilligung Art. 14?

Betriebe mit dieser Bewilligung dürfen elektrische Installationen nur an diesen speziellen Anlagen ausführen.

  • Sie dürfen die Anlage montieren, anschliessen und instand halten.

  • Sie dürfen die Anlage an eine bestehende Abzweigdose anschliessen, die vom Elektroinstallateur vorbereitet wurde.

  • Wichtig: Sie dürfen keine allgemeine Hausinstallation machen (also keine neuen Leitungen vom Sicherungskasten durch das ganze Haus ziehen).

Was bringt eine Thermografieaufnahme?

Strom erzeugt Wärme. Wenn Klemmen locker werden oder Bauteile altern, steigt der Übergangswiderstand und damit die Hitze – oft unbemerkt.

  • Risiko: Ein Schmorbrand kann entstehen, ohne dass eine Sicherung auslöst.
  • Vorteil: Mit unserer Wärmebildkamera sehen wir diese „Hotspots“ im laufenden Betrieb, ohne dass wir Anlagen abschalten müssen. Viele Versicherungen gewähren bei regelmässiger Thermografie sogar Rabatte auf die Prämie.
Darf ich mein Elektroauto dauerhaft an einer normalen Haushaltssteckdose laden?

Theoretisch ja, praktisch ist es gefährlich. Haushaltssteckdosen sind nicht für eine Dauerlast von 10 bis 12 Stunden unter Volllast ausgelegt.

  • Gefahr: Überhitzung der Steckdose und der Zuleitung (Brandgefahr). Vorallem bei älteren Leitungen.
  • Empfehlung: Wir prüfen Ihre Leitungen auf die nötige Belastbarkeit und empfehlen die Installation einer Wallbox inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzorgane (FI Typ B).
Ich kaufe ein Haus, das erst 7 Jahre alt ist. Brauche ich wirklich einen neuen SiNa?

Ja. In der Schweiz gilt bei Handänderung (Verkauf): Wenn die letzte Kontrolle mehr als 5 Jahre zurückliegt, muss zwingend ein neuer Sicherheitsnachweis erstellt werden.

  • Tipp: Bestehen Sie als Käufer darauf, dass der Verkäufer diesen Nachweis vor dem Notartermin erbringt. So stellen Sie sicher, dass Sie keine versteckten Mängel an der Elektroinstallation mitkaufen.