FAQ

Häufig gestellte Fragen:

Wie läuft eine periodische Kontrolle ab?

-Aufnahme der Sicherungen in Ihrer Elektroverteilung

-Kontrolle der Durchgängigkeit der Schutzleiter bei allen Steckdosen und metallischen (Backofen udg.) Geräten mit allgemeiner Sichtkontrolle der Installation (defekte Abdeckungen etc.)

-Isolationsmessung der Leitungen (Messung bei der Zähleranlage mit Unterbruch der Netzzuleitung (je nach grösse des Objektes ca. 5-30 Minuten)) zur Beurteilung der Leitungen (Verhinderung von Bränden, Kurzschlüssen und Kriechströmen / Ableitströmen)

-Kurzschlussstrommessung zur Beurteilung der Auslösezeiten der einzelnen Sicherungen

-Auslösestrommessung von allfälligen Fehlerstromschutzschaltern (FI / RCD) mit jeweils kurzen Unterbrüchen (ca. 1-2 Minuten)

-Besprechung von allfälligen Mängeln vor Ort mit Lösungssuche / Beratung / Informationen

-Im Nachgang; Versand von allfälligen Mängeln an den gewünschten Elektroinstallateur mit Kopie an Eigentümer

-Versand von Sicherheitsnachweisen an Eigentümer sowie ans EW sofern keine Mängel bzw. nach Mängelbehebung

Welche Unterlagen werden für die Kontrolle von Photovoltaikanlagen benötigt?

Folgende Unterlagen werden für die Kontrolle benötigt:

– Stringplan
– Moduldatenblätter
– Datenblätter der Modulbefestigung
– Wechselrichterdatenblätter
– bei einer periodischen Kontrolle -> bestehender Sicherheitsnachweis
– bei einer Abnahmekontrolle -> Mess- und Prüfprotokoll der Schlusskontrolle

Warum muss ich eine Elektrokontrolle durchführen lassen?

Elektrische Installationen müssen nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt, geändert, in Stand gehalten und kontrolliert werden. Sie dürfen bei bestimmungsgemässem und möglichst auch bei voraussehbarem unsachgemässem Betrieb oder Gebrauch sowie in voraussehbaren Störungsfällen weder Personen noch Sachen oder Tiere gefährden (NIV Art. 3).

Was bedeutet NIV bzw. NIV Art. 14

Bei der NIV handelt es sich um die Niederspannungs-Installationsverordnung (SR 734.27). Darin wird u.a. geregelt, wer welche Elektroinstallationen bzw. Elektrokontrollen ausführen darf. Bei Art. 14 handelt es sich um eine eingeschränkte Bewilligung für Installationsarbeiten an besonderen Anlagen. Eine Photovoltaikanlage ist eine besondere Anlage und darf durch eine Firma mit eingeschränkter Bewilligung installiert werden. Die Kontrolle einer solchen Anlage bedarf einer akkreditierten Inspektionsstelle.