Elektro-

kontrollen

Was dürfen Sie erwarten?

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Durchführung von Abnahmekontrollen
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Durchführung von periodischen Kontrollen
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Durchführung von Stichproben-Kontrollen
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Unabhängige Expertisen
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Umfassende und professionelle Beratung

Mit über 10-jähriger Erfahrung als Sicherheitsberater profitieren Sie von einem fundierten Fachwissen in der Elektrokontrolle von Mehr- und Einfamilienhäusern, von der Remise bis zu komplexen landwirtschaftlichen Anlagen, Arztpraxen, Verkaufsläden, Schiessständen, Tankstellenshops, Industrieanlagen, Skiliften und Sesselbahnen, Wasserpumpwerken, Schulanlagen und vielem mehr.

SiNa, MPP, NIV – warum eine Elektrokontrolle?

Sichere elektrische Installationen sind die Basis für den Schutz von Personen und Sachgegenständen. Zudem reduzieren gut gewartete Installationen Strom- oder teure Betriebsausfälle, was im Interesse der verantwortlichen Eigentümerschaft ist. Für diese Sicherheit gibt der Bundesrat regelmässige Kontrollen vor (Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen NIV). Sind die Installationen in Ordnung, wird ein Sicherheitsnachweis pro Zählerstromkreis ausgestellt.

Was ist ein Sicherheitsnachweis (SiNa)?

Dieses Dokument bestätigt, dass Ihre elektrischen Installationen den Sicherheitsanforderungen entsprechen und allfällige Mängel behoben sind. Der Inhalt eines Sicherheitsnachweises ist in der ganzen Schweiz identisch und in der NIV geregelt.

Was ist ein Mess- und Prüfprotokoll (MPP)?

Auf diesem Dokument werden sämtliche Messwerte während der Elektrokontrolle an Ihrer Installation notiert. Anhand dieser Messwerte wird die Elektroinstallation und deren Zustand beurteilt. Das Mess- und Prüfprotokoll ist ein Bestandteil des Sicherheitsnachweises.

Wen kann ich mit der Kontrolle beauftragen?

Alle Unternehmen, die über eine entsprechende Bewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI) verfügen, sind berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Diese Unternehmen und Fachleute müssen unabhängig sein und dürfen nicht an der Planung, Erstellung oder Änderung der zu prüfenden Installation beteiligt sein. Das ESTI führt unter esti.admin.ch ein Verzeichnis über die Kontrollbewilligungen.

Wer darf Mängel beheben?

Fachleute von Elektroinstallationsunternehmen mit einer ESTI-Installations-Bewilligung. Auch Firmen oder Personen, die bereits an der Liegenschaft gearbeitet haben, dürfen die Mängel beheben. Wir empfehlen bei Mängeln rasch zu handeln. Die Eingabefrist bezieht sich nicht auf die erfolgte Kontrolle, sondern auf den Eingang des Sicherheitsnachweises bei Ihrer Netzbetreiberin.

Wie gehe ich vor, wenn ich die Eingabefrist nicht einhalten kann?

Am besten, Sie kontaktieren Ihre Netzbetreiberin. Allenfalls können wir dies für Sie übernehmen – wir finden eine Lösung. Im Normalfall kann die Eingabefrist um 6 Monate verlängert werden. Die maximale Frist kann um zwölf Monate verlängert werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Installation direkt von einem Umbau oder Abbruch betroffen ist.

Wer bezahlt die Kontrolle?

Die Eigentümerschaft der elektrischen installation ist für deren Sicherheit verantwortlich. Somit übernimmt diese die Kosten für die Kontrollen und allfällige Mängelbehebungen.

Was mache ich mit dem Sicherheitsnachweis?

Gut aufbewahren, damit Sie ihn jederzeit vorweisen können. Wir legen bei uns jeweils eine Kopie des Sicherheitsnachweises ab. Zudem versenden wir den Sicherheitsnachweis an Ihren Energieversorger. Das Dokument ist im Schadenfall sehr wichtig.

Wie oft muss die periodische Kontrolle durchgeführt werden?

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Alle 20 Jahre bei Wohnbauten.
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Alle 10 Jahre bei gewerblich genutzten Installationen wie Werkstätten, Bürogebäuden, Läden, Kirchen, feuergefährdeten Räumen, landwirtschaftlichen Betrieben oder Schreinereien.
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Alle 5 Jahre bei Räumen, in denen sich viele Menschen aufhalten, wie
Warenhäuser, Schulhäuser, Kinos / Theater, Heime, Restaurants / Bars, Hotels, Arztpraxen oder Installationen nach Nullung Schema III.
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Alle 3 Jahre bei Tankstellen.
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Jährlich bei Baustellen und temporären Installationen sowie Marktständen.

Wie ist der Eigentümerwechsel bzw. die Handänderung geregelt?

Werden Installationen veräussert, die eine Kontrollperiode von 10 oder 20 Jahren aufweisen (z. B. eine Wohnung) muss eine unabhängige Installationskontrolle durchgeführt werden, sofern die letzte Kontrolle länger als fünf Jahre zurück liegt. Eine Kopie des Sicherheitsnachweises ist wiederum dem Energieversorger einzureichen.

Was passiert, wenn ich die Kontrolle nicht durchführe?

Nach zweimaliger Mahnung Ihres Energieversorgers wird die Angelegenheit an das Eidg. Starkstrominspektorates übergeben. Nach einer erneuten Erinnerung wird Ihnen eine Busse auferlegt sowie eine Verfügung mit Kostenfolge. Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die gesamte Korrespondenz betreffend Elektrokontrolle über das ESTI.

Muss ich die periodische Kontrolle bei einem geplanten Umbau auch durchführen lassen?

Mit Ihrer Information über ein Sanierungsvorhaben können wir für Sie die Eingabefrist erweitern. Nach Abschluss der Arbeiten und vor Übergabe der elektrischen Installationen an die Eigentümerschaft muss der Elektroinstallateur eine Schlusskontrolle durchführen. Die Ergebnisse dieser Kontrolle hält er in einem Sicherheitsnachweis (mit Mess- und Prüfprotokoll) fest. Das Original bewahren Sie, wie bei der periodischen Kontrolle, gut auf und stellen Ihrem Energieversorger eine Kopie zu.
Bei Wohnbauten mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren genügt die Schlusskontrolle der gesamten elektrischen Installationen des Elektroinstallateurs.
Sind Anlagen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren von den Installationsarbeiten betroffen, muss zusätzlich eine unabhängige Abnahmekontrolle durchgeführt werden. Die Eigentümerschaft ist dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine solche Abnahmekontrolle von einem berechtigten Kontrollorgan durchführen zulassen.